Aktuelles
Link zum Bericht des Ems-Vechte-Surfer über unsere Gruppe
Link zum Bericht über uns der Ems-Vechte-Welle
https://www.emsvechtewelle.de/selbsthilfegruppe-namens-ziel-punkt-in-nordhorn-gegruendet/
Link zum Bericht in der GN
Selbsthilfe als Pflicht? Ein interessanter Beitrag zum Thema Teilnahmebescheinigungen in Selbsthilfegruppen
Der Weg in eine Selbsthilfegruppe hat meist einen dieser beiden Ursprünge:
Entweder keimt der Impuls dazu in der späteren Teilnehmerin oder dem späteren Teilnehmer selbst oder der Gedanke
wird ihr oder ihm von andere ans Herz gelegt. In Einzelfällen kann es aber auch sein, dass ihr oder ihm gewissermaßen
die Pistole auf die Brust gesetzt wird, an einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen. Die Selbsthilfegruppe wird nur aufgesucht,
weil die Teilnahme – genauer: die Teilnahmebescheinigung – von einer anderen Stelle eingefordert wird. Wer etwa
den Führerschein wieder oder eine Magen-Operation bewilligt bekommen möchte, hat Vorteile, wenn er oder sie nachweisen
kann, an einer Selbsthilfegruppe teilgenommen zu haben.
Wie geht man mit solchen Interessentinnen und Interessenten um, als Selbsthilfegruppe, als Selbsthilfekontaktstelle?
Diese Frage wurde im NAKOS-Seminar „Grundlagen der Selbsthilfeunterstützung“ im August in Fulda diskutiert.
Helga Schneider-Schelte und Götz Liefert führen die Fortbildung seit vielen Jahren durch, die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer dieses Mal hatten den jüngsten Altersdurchschnitt der bisherigen Fortbildungen.
Ein Beleg für den Generationenwandel in der Selbsthilfeunterstützung und ein Anlass, die ältere Frage nach der
so genannten verordneten Selbsthilfe mit Teilnahmebescheinigung wieder einmal aufzugreifen.
Das Thema betrifft vor allem die Suchtselbsthilfe und Magen-Operationen, so die Beispiele aus Fulda und das Ergebnis
einer Internetrecherche.
Gegen Teilnahmebescheinigungen:
In der Suchtselbsthilfe werden Teilnahmebescheinigungen häufiger verlangt, schreibt das Selbsthilfezentrum
München in einem Bericht: als Teil der Bewährungsauflage, um den Führerschein wiederzubekommen oder um
eine vorzeitige Haftentlassung zu erwirken. Der Kreuzbund spricht sich in einem Positionspapier gegen
Teilnahmebescheinigungen aus: „Die Strukturen und das Selbstverständnis dieser freiwilligen Zusammenschlüsse
können sich verändern und die positiven Effekte der Gruppenarbeit könnten verloren gehen, wenn suchtgefährdete
oder -kranke Menschen ohne entsprechende Motivation oder Überzeugung an einer Gruppe teilnehmen ‚müssen’.“
Gruppenleiter/innen und Gruppenmitglieder sollten nicht „auf die Stufe von ‚Kontrolleuren’“ gehoben werden.
Das Blaue Kreuz und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen haben
fast identische Positionspapiere verfasst.
(Quelle: NAKOS INFO 119, Dezember 2018)